6-jähriges WG/SGG/TG
Ohne Aufnahmeprüfung | Mit Aufnahmeprüfung | |||
Bislang besuchte Schulart | Realschule / Gemeinschaftsschule | Gymnasium / Gemeinschaftsschule (Gymnasialniveau) | Hauptschule | Realschule / Gemeinschaftsschule |
Aufnahmevoraussetzungen | Noten der Fächer:
Deutsch, Englisch, Mathematik mindestens zweimal "gut" und einmal "befriedigend" |
-.- | Bestehen der Aufnahmeprüfung | |
Versetzung | in Klasse 8 der Realschule | in Klasse 8 des Gymnasiums | in Klasse 8 der Hauptschule | in Klasse 8 der Realschule |
Durchschnitt im Jahreszeugnis | In allen für die Versetzung maßgebenden Fächern mindestens 3,0 | -.- | -.- | -.- |
3-jähriges WG/SGG/TG
Aufgenommen werden Schüler*innen mit der Versetzung nach Klasse 11 (G9) bzw. Klasse 10 (G8) eines Gymnasiums, dem Realschulabschluss oder der Fachschulreife, wobei ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und in jedem dieser Fächer mindestens die Note "ausreichend" erreicht sein muss.
Bislang besuchte Schulart | Realschule | 2-jährige Berufsfachschule oder Werkrealschule nach Klasse 10 | Gymnasium | Gemeinschaftsschule (Gymnasialniveau) |
Bereits erzielte Abschlüsse | Mittlerer Bildungsabschluss | -.- | -.- | |
Noten der Fächer: Deutsch, Englisch, Mathematik |
Durchschnitt mindestens 3,0 keine Note schlechter als 4 |
Versetzung nach Klasse 10 (G8) bzw. nach Klasse 11 (G9) | Versetzung nach Klasse 11 | |
Alter | Bei Schuljahresbeginn der Klasse 11 (Eingangsklasse) das 19. Lebensjahr oder bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet. Bei Vorliegen besonderer Umstände kann die Schulleitung eine Ausnahme zulassen. |
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Auswahlverfahren | Könnne nicht alle Bewerber*innen, welche die Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllen, aufgenommen werden, wird ein Auswahlverfahren angewandt. |