Die Kosten für die Ausbildung zum/r Erzieher*in setzen sich folgendermaßen zusammen:
Einjähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik
- Das BK Sozialpädagogik ist schulgeldfrei.
- Einmalige Verwaltungskosten: 150 EUR
Fachschule für Sozialpädagogik
- Das 1. Jahr an der Fachschule für Sozialpädagogik ist ab Schuljahr 2023/24, das 2. Jahr ab Schuljahr 2024/25, das Berufspraktikumsjahr ab Schuljahr 2025/26 schulgeldfrei.
- Einmalige Verwaltungskosten: 150 EUR (nur bei Quereinstieg)
- Optional: Zusatzunterricht Fachhochschulreife 20 EUR/Monat
Finanzierung, Ermäßigung & Fördermöglichkeiten
Fördermöglichkeiten / BAföG
Schüler*innen können eine finanzielle Förderung nach den Richtlinien des BAföG beantragen:
Die Bewilligung richtet sich im ersten Jahr nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Familie (Schüler-BAföG). Für das zweite und dritte Jahr kann das sogenannte Aufstiegs-BAföG beantragt werden, das eine elternunabhängige Förderung vorsieht.
Fachkräfte, die sich in Vollzeit fortbilden, können monatlich bis zu 963 Euro Unterstützung zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss erhalten und sich die Ausbildungskosten (bei bestandener Prüfung) zu 50% erstatten lassen.
BAföG auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft
Auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft beteht die Möglichkeit, BAföG zu beantragen. Auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erhalten Sie Infos dazu, wer BaföG-berechtigt ist.
Lernmittelfreiheit
Es besteht Lehrmittelfreiheit: Schulbücher werden von der Schule zur Verfügung gestellt.
Alle Angaben beziehen sich, wenn nicht anders angegeben, auf das Schuljahr 2023/24.
Bei Fragen zu Gebühren und Finanzierung können Sie uns gerne unter