Aufgenommen werden Schüler*innen mit der Versetzung nach Klasse 11 (G9) bzw. Klasse 10 (G8) eines Gymnasiums, oder in die gymnasiale Oberstufe am Ende der Klasse 10 einer Gemeinschaftsschule (erweitertes Niveau), dem Realschulabschluss oder der Fachschulreife, wobei ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und in jedem dieser Fächer mindestens die Note "ausreichend" erreicht sein muss.
Bislang besuchte Schulart | Bereits erzielte Abschlüsse | Noten der Fächer: Deutsch, Englisch, Mathematik |
Realschule | Mittlerer Bildungsabschluss | Durchschnitt mindestens 3,0 keine Note schlechter als 4 |
2-jährige Berufsfachschule oder Werkrealschule nach Klasse 10 | Mittlerer Bildungsabschluss | Durchschnitt mindestens 3,0 keine Note schlechter als 4 |
Gymnasium | -.- | Versetzung nach Klasse 10 (G8) bzw. nach Klasse 11 (G9) |
Gemeinschaftsschule (Gymnasialniveau) | -.- | Versetzung nach Klasse 11 |
Alter
Bei Schuljahresbeginn der Klasse 11 (Eingangsklasse) das 19. Lebensjahr oder bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Bei Vorliegen besonderer Umstände kann die Schulleitung eine Ausnahme zulassen.
Auswahlverfahren
Können nicht alle Bewerber*innen, welche die Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllen, aufgenommen werden, wird ein Auswahlverfahren angewandt.